Das hat mich zunächst in dieser Version des Westminster Glaubensbekenntnisses von 1647 (Im folgenden mit WB abgekürzt) von Thomas Schirrmacher irritiert, dass er das Werk mit einem zusätzlichen Titel versieht: “evangelischer Glaube kompakt”. Je mehr ich aber auf diese Bekenntnisschrift zurückgreife, desto eher sehe ich es als eine Art “Cheat-Buch” für dogmatische Fragen. Als ich vor einiger Zeit z.B. für eine Jugendgruppe einen Vortrag über das Thema Heilsgewissheit vorbereitet habe, griff ich vollständig auf die Struktur zurück, wie es das WB In Kapitel 18 darstellt: Behutsam entwickelt das Bekenntnis an dieser Stelle, dass es vor allem um den Wachstum im Glauben geht, dass Heilsgewissheit möglich, aber nicht heilsnotwendig sei, erstrebenswert, aber nicht auf eine zu verzweifelnde Weise, sondern im Gottvertrauen anzueignen.
Oder nehmen wir Kapitel 9: Vom freien Willen. Das Bekenntnis hat hier die augustinische Struktur im Hintergrund, so dass es die Willensfreiheit vor dem Fall, nach dem Fall, nach der Wiedergeburt und in der Herrlichkeit betrachtet. Somit fällt die Antwort nicht einfach plump mit “ja oder nein” aus, sondern führt zielstrebig zur Frage nach “echter Willensfreiheit” Mit den Worten des Bekenntnisses, dass es übrigens kostenfrei zum Download gibt: (Artikel 9,5) “Der Wille des Menschen wird erst im Stand der Herrlichkeit volkkommen und unveränderlich frei gemacht, nur Gutes zu tun.” Damit argumentiert das Bekenntnis an dieser Stelle völlig anders, als die übliche evangelikale Lösung, die meint, wir würden im Himmel nicht mehr sündigen, weil Satan nicht mehr da sei.
Sehr hilfreich auch für Jungscharunterricht oder allgemein Jüngerschaft, sind die ersten Kapitel des Bekenntnisses generell: Da wäre das erste Kapitel von der Heiligen Schrift zu erwähnen, das bei weitem nicht so plump formuliert ist, wie es gerne die liberalen Christen bibelgläubigen Evangelikalen vorwerfen, und natürlich das Kapitel über die Dreieinigkeit, oder schließlich, das sei besonders hervorgehoben, das Kapitel über Christus den Mittler.
Das Mittelstück des Bekenntnisses bilden Fragen der Errettung, wie der Rechtfertigung, der Adoption, der Buße, des Ausharrens und des Gesetzes Gottes mit abschließenden Fragen nach der Beziehung zwischen Staat und Kirche, des Sabbats, der Ehe und den Sakramenten, sowie der Gemeindezucht.
Wer ein Bekenntnis aus reformierter Sicht sucht, kommt niemals an dieser Bekenntnisschrift vorbei. Schirrmachers Ausgabe wird durch zahlreiche Stützstellen und durch die weiteren Varianten dieser protestantischen Bekenntnisschrift deutlich bereichert. John Owen war bekanntlich nicht der presbyterianischen Kirchenordnung zugeneigt, und erweiterte das Kapitel zum Thema “Gemeinde” erheblich. Diese Variante wiederum war grundlegend für Anpassungen zum Thema Taufe und formten so das Glaubensbekenntnis der britischen Baptisten (natürlich das von 1689). Auf diese Weise kann Schirrmacher aufzeigen, wie zentral das WB für unterschiedliche protestantische Strömungen wurde.
Geht es im WB um die berüchtigten fünf Punkte? Folgt man der Argumentation des Metropolitan Tabernacle stehen im Bekenntnis (als Baptisten beziehen sich auf das baptistische Bekenntnis) vornehmlich die “five points of calvinism” im Vordergrund (siehe hier, ähnlich argumentiert eine deutschsprachige Gemeinde hier). Natürlich steht das WB in der Tradition der Lehrregel von Dordrecht, aber die Reduktion des Bekenntnisses auf die Fünf Punkte tut dieser hervorragenden Schrift schlicht unrecht.
Lese ich eine Bekenntnisschrift, stelle ich mir Punkt für Punkt die Frage, wie ich die Thesen formulieren würde. In den meisten Fällen ist die Formulierung des WB so überragend, dass man diese nur bereitwillig unterzeichnen würde, ja in meinem Fall, schäme ich mich häufig, dass ich nicht auf derart ausgewogene Formulierungen gekommen bin. Unter den ersten achtzehn Kapiteln, habe ich eigentlich vor allem mit Kapitel 7, der “Von Gottes Bund mit den Menschen” handelt, ein Problem. Nach langem Nachsinnen bin ich immer noch geneigt, die Unterscheidung zwischen Bund der Werke und Bund der Gnade allzu sehr als Konstrukt zu sehen. Einerseits ist dieses Kapitel natürlich ein Segen für die Kirchengeschichte gewesen und hat viel dazu beigetragen, dass man Biblische Theologie entwickelt hat, ausgehend von Betrachtungen der Bundestheologie, und wie der Gnadenbund Gottes, angefangen ab 1. Mo. 3,15 immer wieder in neuen Varianten verwirklicht wird, bis er zur Fülle in Christus reift. Andererseits erscheint es mir zu sehr konstruiert diesem Gnadenbund einen adamitischen Werkbund entgegenzustellen, wenn es vornehmlich darum gehen sollte, zwei mögliche Zustände eines Menschen aufzuzeigen: Entweder in Adam oder in Christus. Wer nun der “föderale Vertreter” des Menschen ist, ist eine wichtige Frage und ein notwendiger theologischer Gedanke, aber in Röm. 5,12-20 nicht in eine Diskussion um Bundesbeziehungen dargestellt. . Wenn es in Kapitel 7 des WB wirklich vornehmlich um diese Frage geht, könnte man wohl ein dispensationalistisches, wie auch ein bundestheologisches Verständnis der biblischen Bündnisse verstehen. Letztlich würde ich entschieden dies Unterscheidung des NT bevorzugen, das im Hebräerbrief, aber auch im Galaterbrief entwickelt, vor allem auf den Neuen und den Alten Bund blickt (Ich schweige darüber, dass der Galaterbrief die schieren Segnungen der Gnade in den Bund mit Abraham verknüpft (nicht mit 1. Mo. 3,15) und dann vom Gesetz als einen eingeschobenen Zuchtmeister/Haushalter spricht , nicht im Widerstreit mit einem adamitischen Bund) . Kurz: Der Neue Bund ist nicht bereits ab 1. Mo 3.15 da, aber wohl. schon da angekündigt. Wie ich schon einen überzeugten Presbyterianer fragte: Wenn es ein und der gleiche Gnadenbund ist, warum sollen wir überhaupt Pfingsten feiern (Und das taten schließlich auch die Verfasser des WB)?
Übrigens habe ich mir es mit der Kritik an dieser Stelle nicht leicht getan, und auch das Arbeitsbuch zum WB von Joseph A. Pipa (The Westminster Confession of Faith Study Book) herangezogen. aber in den Fragen die er zu Kapitel 7 bespricht, hat er kein Problem damit, zunächst ein Beispielbund in 1. Mo 21, 27-31 zu besprechen, um daraus in Adam auch einen Bundesschluss zu sehen um schließlich die Notwendigkeit zu besprechen, “was passiere, wenn wir nicht die Anforderungen des adamitischen Bundes erfüllen?” An dieser Stelle habe ich mich gefragt, ob hier einfach eine weitere Unterscheidung nötig wäre, und man gar nicht vom Bund der Werke und Bund der Gnade sprechen sollte, da in der Bibel die Bundesschlüsse vornehmlich auf die Verheißungen des Neuen Bundes blicken oder aus den Segnungen des Neuen Bundes auf die alten Bündnisse zurück.
Ich sehe noch weitere Probleme mit dem WB, nein eigentlich mit dem Umgang mit dem WB: Irgendwie scheinen manche geradezu sklavisch dem Buchstaben des Bekenntnisses zu fordern. Ist das WB im Kapitel über die Gemeinde wirklich vollständig und in allen Punkten besser als die Savoy Erklärung? Versucht mal mit einem überzeugten presbyterianischen Pastor darüber zu sprechen. Oder blicken wir mal auf Artikel 21.6 (Ort und Zeit des Gebetes): “Stattdessen soll Gott überall im Geist und in der Wahrheit angebetet werden, zu Hause in den Familien täglich und insgeheim im Verborgenen von jedem einzelnen bei sich selbst, genauso wie noch feierlicher in öffentlichen Versammlungen, die man nicht durch Nachlässigkeit oder absichtlich missachten oder verlassen darf.” – Ja amen, aber nun zeige man mir eine presbyterianische (oder auch reformiert baptistische) Gemeinde, in der der Laie und Besucher sonntags beten darf? Bisher (so meine Erfahrung) Fehlanzeige. Irgendwie ist das Laiengebet zu profan, und selbst eine Gebetsstunde gibt es ja häufig nicht.
Nun denn, dann frage ich mich , warum die Besucher dann singen dürfen, wenn bereits das Beten alleine dem Pastor vorbehalten ist, obwohl es das Bekenntnis vorschreibt. Über das Singen schweigt das Bekenntnis bekanntlich, sollte man das Singen also ebenfalls ausschließlich ordinierten Pastoren erlauben? Die Bibel selbst spricht ja mehr über das öffentliche Beten als über das öffentliche Singen, oder warum sollen sonst die Männer überall ihre Hände zum Gebet erheben? Wer hier auf Stummes Gebet verweist, hat nicht verstanden, dass selbst der Zöllner es wagte im Tempel hörbar zu beten.
Ein anderer Fall: Einmal durfte ich einen jungen Bruder begleiten, der einen presbyterianischen Pastor bat, ob er ihn mit Untertauchen taufen würde (erste Taufe, falls das unklar sein sollte) . Wir recherchierten im WB und stießen auf diese Stelle (Kapitel 28,3): “Das Untertauchen der Person im Wasser ist nicht notwendig, sondern die Taufe wird auch durch Begießen oder Besprengen der Person mit Wasser recht gespendet.” Die Formulierung “nicht notwendig” und “auch …recht gespendet” ließ uns annehmen, dass ein Untertauchen in Übereinstimmung mit dem WB möglich sei. Doch der Pastor verwies den jungen Bruder auf “Übersetzungsfehler” und beharrte auf “einzig und allein Besprengen möglich”, wobei man sich fragen muss, wie Schirrmacher die Aussage “Dipping of the person into the water is not necessary; but baptism is rightly administered by pouring or sprinkling water upon the person.” hätte besser übersetzen können.
Ich führe diese beiden Beispiele an, weil Carl Trueman in seinem Werk über die Notwendigkeit und Bedeutung von Bekenntnissen (The Creedal Imperative) meint, dass man durch die Verwendung pastoraler Willkür vorbeugen kann. Obwohl ich ihm generell zustimmen würde, beobachte ich in der Praxis leider auch in konfessionellen Gemeinden päpstliche Willkür.
Um ein letztes Beispiel zu wählen (etwas ungewöhnlich): Generell würde ich die Unterteilung in moralisches, zeremonielles und judizielles Gesetz unterstützen, da auf diese Weise mehr als nur die zehn Gebote bindend für Volk, Staat und Gemeinde verstanden werden. Jetzt folgt aber ein Rückgriff gerade auf die judiziellen oder gar zeremoniellen Gesetze, als man in Artikel 24.4 (Ehe ist bei zu naher Blutsverwandschaft verboten) ausführt, dass “der Mann keine Verwandten seiner Frau heiraten darf, die ihr näher blutsverwandt ist, als er es in seiner eigenen Verwandtschaft darf”. Eine umständliche Formulierung, die aber deutlich macht, dass die Heirat der Schwägerin (z.B. nach Tod der Frau) untersagt ist, da man durch das “ein Fleisch werden” in einer gewissen Art blutsverwandt mit den Blutsverwandten seiner Frau wurde. Die Inzestgesetze, wie wir sie in 3. Mo. 18 und 20 finden, sprechen die gleiche Sprache, vergleicht man z.B. 3. Mo. 18, 14 dass die Heirat bzw. “Entblößung” der angeheirateten Tante verbietet, aber 3. Mo. 18, 18 macht deutlich dass diese “Blutsverwandtschaft” vom Patriarchat ausging, also nur in Richtung der männlichen Verwandtschaft ein Problem machte. Achtet auf den Wortlaut: “Du sollst die Schwester deiner Frau nicht ihr zuwider zur Frau nehmen und ihre Scham entblößen, solange deine Frau noch lebt.” (3. Mo. 18,18). Das ist natürlich ein kleines Detail und durch Vorlesungen von Carl Trueman habe ich erfahren, dass dieses Kapitel in manchen presbyterianischen Gemeinden auch fallen gelassen wurde.
Was folgt aus dieser langen Rede? Meine große Wertschätzung zu diesem Bekenntnis, die weiterhin wächst, obwohl ich gleichzeitig merke, dass es “nicht mein Bekenntnis” ist, in dem Sinne, dass ich ja nicht Mitglied einer Gemeinde bin, das sich diesem Bekenntnis verpflichtet, aber auch in dem Sinne, dass ich einige, vor allem letztere Kapitel persönlich anders formulieren würde. Ich glaube aber, dass diese Distanz der Unverpflichtung, die ich habe, eher ein Vorteil ist, um ungezwungener mit dieser Schrift umzugehen. Deswegen möchte ich vornehmlich “konfessionslose” Mitgeschwister ermutigen, sich vermehrt mit diesem Bekenntnis auseinanderzusetzen. Was gebe es besseres, als wenn in jeder Stadt Deutschland junge Männer sich in Gruppen versammeln würden, um sich echt tiefgründig, mit aufgeschlagenen Bibeln, aber auch gottesfürchtig neugierig den tiefen Glaubensfragen unserer Väter stellen würden?